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Alkoholische Getränke

Einführung

Im Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wurden bestimmte Vorschriften bezüglich der Verbrauchsteuersätze und -strukturen für Alkohol und alkoholische Getränke vorgesehen, um einen einheitlichen Ansatz aller Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Die Sätze und Strukturen der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke finden sich in den Gemeinschaftsvorschriften.

Die Richtlinie 92/83/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke definiert die Kategorien von Alkohol und alkoholischen Getränken, die der Verbrauchsteuer unterliegen, sowie die Bemessungsgrundlage für deren Erhebung. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kategorien:

  • Bier
  • Wein
  • andere gegorene Getränke als Bier und Wein (zum Beispiel Apfel- und Birnenmost) sowie Zwischenerzeugnisse (zum Beispiel Portwein und Sherry)
  • Ethylalkohol (d.h. Trinkbranntweine)

Darüber hinaus umfasst die Richtlinie besondere Vorschriften, etwa zu ermäßigten Steuersätzen für kleine Brauereien und Brennereien sowie für bestimmte Erzeugnisse und Regionen.

Unter den Begriff 'Ethylalkohol' fällt auch Alkohol, der nicht notwendigerweise für den menschlichen Genuss bestimmt ist, beispielsweise Alkohol für industrielle Zwecke, für die Erzeugung von Nahrungsmitteln oder die Herstellung von Medikamenten. Generell gilt, dass ausschließlich für den menschlichen Genuss bestimmter Alkohol der Verbrauchsteuer unterliegt; deshalb schreibt die Richtlinie für diese besonderen Verwendungszwecke Steuerbefreiungen vor.

Obwohl eine vollständige Harmonisierung der Verbrauchsteuersätze in der Europäischen Union vom Ministerrat für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes nicht als nötig erachtet wurde, einigte man sich auf eine Reihe von Mindestsätzen. Oberhalb dieser Mindeststeuersätze können die Mitgliedstaaten die Höhe der Sätze nach ihren jeweiligen nationalen Gegebenheiten festlegen. Die Richtlinie 92/84/EWG des Rates über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke gibt diese Mindestsätze vor.

Gemäß der Richtlinie ist die Kommission gehalten, diese Mindeststeuersätze regelmäßig zu überprüfen. Der aktuelle Bericht der Kommission (KOM(2004) 223) wurde dem Rat am 26. Mai 2004 vorgelegt (siehe Pressemitteilung IP/04/669 und häufig gestellte Fragen MEMO/04/126).

Die Kontrolle, der Besitz und die Beförderung von Alkohol und alkoholischen Getränken unter Steueraussetzung wird durch Gemeinschaftsvorschriften geregelt, die in der Richtlinie 92/12/EWG des Rates niedergelegt sind.